Die Matura (auch “standardisierte kompetenzorientierte neue Reifeprüfung” genannt) besteht aus insgesamt 3 Säulen. Sie ist modular aufgebaut – das heißt, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zu den mündlichen Prüfungen (dritte Säule) antreten kann. Grundsätzlich werden nur jene Schülerinnen und Schüler zur Matura zugelassen, die in allen Unterrichtsgegenständen der letzten Schulstufe positiv beurteilt wurden. Im Falle von einem “Nicht genügend” im Zeugnis kann eine vorgezogene Wiederholungsprüfung im April absolviert werden, um beim Haupttermin der Reifeprüfung noch antreten zu können. Sollte(n) die vorgezogene(n) Wiederholungsprüfung(en) bzw. die reguläre(n) Wiederholungsprüfung(en) im August nicht positiv abgeschlossen werden, muss der Jahrgang wiederholt werden. Sollte das Prüfungsgebiet “vorwissenschaftliche Arbeit” positiv absolviert worden sein, bleibt dieser Bereich bestehen.

Die 3 Säulen:

  1. Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion) – seit dem Schuljahr 2024/25 freiwillig
  2. Schriftliche Klausurarbeiten (3 bzw. 4) und
  3. Mündliche Prüfungen (3 bzw. 2)


Abbildung 1: 3-Säulen-Modell

1. Säule: Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) mit Präsentation und Diskussion

Wichtig: Seit dem Schuljahr 2024/25 ist die VWA freiwillig. Statt der VWA kann auch eine zusätzliche Prüfung im Rahmen der Reifeprüfung abgelegt werden. Sollten sich die Schülerinnen und Schüler dafür entscheiden, eine VWA zu verfassen, stehen ihnen im Schuljahr 2024/25 zwei Möglichkeiten offen: die VWA als Literaturarbeit wie bisher (“VWA alt”) oder die VWA im kreativen Bereich (“VWA neu”, z.B. Podcast, Video etc.).

Bis zum Schuljahr 2023/24 mussten alle Schülerinnen und Schüler in der letzten Schulstufe eine vorwissenschaftliche Arbeit verfassen, welche im Rahmen der Reifeprüfung präsentiert und diskutiert wurde.

Die VWA darf sich nicht allein in der Verarbeitung von Informationsquellen erschöpfen, sondern muss deutlich zeigen, dass die Schülerin bzw. der Schüler imstande ist, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen und beides – eigenen und fremden (Rechercheergebnisse, Daten, Informationen) Anteil – zu verknüpfen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, eine relevante Fragestellung zum Thema zu formulieren und diese in sachlogischer, stringenter Argumentation am Schluss zu beantworten.

Es erfolgt eine Gesamtbeurteilung der schriftlichen Arbeit inklusive Präsentation und Diskussion durch die Kommission bestehend aus Vorsitzendem (ohne Stimmrecht), Schulleitung, Klassenvorstand und Prüfer (Betreuer der Arbeit). Die Beurteilung umfasst insgesamt acht Kompetenzbereiche, die allesamt zumindest überwiegend erfüllt sein müssen, um das Prüfungsgebiet positiv abzuschließen. Eine positive Absolvierung bleibt bei negativen Beurteilungen in den anderen Säulen der Reifeprüfung, oder wenn die Abschlussklasse wiederholt werden muss, erhalten. Wurde das Prüfungsgebiet “vorwissenschaftliche Arbeit” negativ beurteilt, muss es mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

2. Säule: Schriftliche Klausurarbeiten

Jede Schülerin bzw. jeder Schüler wählt entweder 3 oder 4 schriftliche Klausurarbeiten (und hat dann dementsprechend 3 bzw. 2 mündliche Prüfungen, siehe 3. Säule). Die Klausuren sind standardisiert, das bedeutet, dass die Aufgabenstellungen zentral erstellt werden und der klassenführende Lehrer diese nach einem vorgegebenen Beurteilungsraster korrigiert. Die Standardisierung soll höchstmögliche Objektivität, Transparenz und Vergleichbarkeit der Schülerleistungen herstellen und die Aussagekraft von abschließenden Prüfungen erhöhen.

Variante A Variante B
3 Klausurarbeiten 4 Klausurarbeiten
Deutsch
Mathematik
Englisch oder Spanisch
Deutsch
Mathematik
Englisch
Spanisch

Sollte eine Klausur negativ beurteilt werden, ist es möglich, eine mündliche Kompensationsprüfung im Rahmen des Haupttermins abzulegen, welche ebenfalls zentral vorgegebene Aufgabenstellungen enthält (Beurteilung maximal “Befriedigend”). Alternativ besteht die Möglichkeit, die Klausur beim nächsten Termin schriftlich zu wiederholen.

3. Säule: Mündliche Prüfungen

Wie bei der VWA sollen auch bei den mündlichen Prüfungen sowohl den Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch den Schwerpunkten des jeweiligen Schulstandortes Rechnung getragen werden. Je nach Anzahl der schriftlichen Klausuren (3 oder 4) sind 3 bzw. 2 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen.

Grundsätzlich sind sämtliche Unterrichtsgegenstände maturabel, welche mindestens vier Jahreswochenstunden aufweisen und bis in die vorletzte Schulstufe unterrichtet wurden. Dies variiert je nach gewähltem Schulzweig (siehe Auflistung weiter unten). Eine Ausnahme bildet der Unterrichtsgegenstand “Bewegung und Sport”, welcher nicht maturabel ist.

Variante A Variante B
3 mündliche Prüfungen 2 mündliche Prüfungen
Die Summe der Jahreswochenstunden der drei gewählten Unterrichtsgegenstände muss mindestens 15 betragen. Die Summe der Jahreswochenstunden der beiden gewählten Unterrichtsgegenstände muss mindestens 10 betragen.
Kunstzweig:
Weitere Informationen
Unterrichtsgegenstände mit …

  • 13 Jahreswochenstunden: Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik
  • 8 Jahreswochenstunden: Religion, Kunst und Gestaltung
  • 6 Jahreswochenstunden: Biologie und Umweltbildung, Geschichte und Politische Bildung, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung
  • 5 Jahreswochenstunden: Physik, Kommunikation und Präsentation
  • 4 Jahreswochenstunden: Chemie, Psychologie und Philosophie, Wahlpflichtgegenstand
Musikzweig:
Weitere Informationen
Unterrichtsgegenstände mit …

  • 13 Jahreswochenstunden: Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik
  • 8 Jahreswochenstunden: Religion, Musik
  • 6 Jahreswochenstunden: Biologie und Umweltbildung, Geschichte und Politische Bildung, Geografie und wirtschaftliche Bildung, Instrumentalunterricht
  • 5 Jahreswochenstunden: Physik, Kommunikation und Präsentation
  • 4 Jahreswochenstunden: Chemie, Psychologie und Philosophie, Wahlpflichtgegenstand
Sportzweig:
Weitere Informationen
Unterrichtsgegenstände mit …

  • 13 Jahreswochenstunden: Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik
  • 8 Jahreswochenstunden: Religion
  • 7 Jahreswochenstunden: Biologie und Umweltbildung, Sportmanagement, Musik oder Kunst und Gestaltung (je nach Wahl in der 7. und 8. Klasse)
  • 6 Jahreswochenstunden: Physik, Geschichte und politische Bildung, Geografie und wirtschaftliche Bildung
  • 4 Jahreswochenstunden: Chemie, Psychologie und Philosophie, Wahlpflichtgegenstand

Um auf die geforderte Anzahl an Jahreswochenstunden (10 oder 15) zu kommen, ist es möglich, neben den Pflichtgegenständen auch den besuchten Wahlpflichtgegenstand zu wählen. Die 2 bzw. 3 mündlichen Prüfungen müssen jedoch inhaltlich unabhängig voneinander sein, das heißt, bei dem Wahlpflichtgegenstand darf es sich nicht um die Vertiefung eines gewählten Pflichtgegenstandes handeln. Es ist beispielsweise nicht gestattet, bei Variante B für die zwei mündlichen Prüfungen den Pflichtgegenstand “Biologie und Umweltbildung” und den Wahlpflichtgegenstand “Biologie und Umweltbildung” zu wählen. Sollte man den ergänzenden Wahlpflichtgegenstand (Kategorie 1) “Kunst und Gestaltung” oder “Musik” gewählt haben, ist dieser nur in Verbindung mit dem jeweiligen Pflichtgegenstand “Kunst und Gestaltung” bzw. “Musik” aus der 5. und 6. Klasse maturabel.

Wenn die Summe der Jahreswochenstunden der 2 bzw. 3 gewählten Unterrichtsgegenstände nicht der geforderten Mindestanzahl (10 oder 15) entspricht, dann kann ein vertiefender Wahlpflichtgegenstand (Kategorie 2) einen gewählten Pflichtgegenstand ergänzen. In diesem Fall werden die Jahreswochenstunden des Pflichtgegenstandes mit jenen des dazugehörigen Wahlpflichtgegenstandes aufsummiert. Wählt ein Schüler beispielsweise bei Variante B die beiden Pflichtgegenstände “Chemie” und “Psychologie und Philosophie”, sind insgesamt lediglich 8 Jahreswochenstunden erreicht. Sofern der Schüler in der 7. und 8. Klasse den Wahlpflichtgegenstand “Psychologie und Philosophie” besucht hat, kann er diesen für die mündliche Matura ergänzend wählen und damit die Mindestanforderung durch weitere vier Jahreswochenstunden erfüllen. Bei der Prüfung des Pflichtgegenstandes sind dann dementsprechend auch die Inhalte des Wahlpflichtgegenstandes relevant. Hierbei ist zu beachten, dass der Wahlpflichtgegenstand in vollem Umfang prüfungsrelevant ist. In oben genanntem Beispiel werden durch die Ergänzung des vertiefenden Wahlpflichtgegenstandes insgesamt 12 Jahreswochenstunden erreicht. In diesem Fall ist es nicht gestattet, den Wahlpflichtgegenstand zu teilen (z.B. in 7. oder 8. Klasse), um auf genau 10 Jahreswochenstunden zu kommen.

Quelle: https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html